Versicherung & Finanzielles

Krankenversicherung

Gesetzliche und Privat

Sie sind privatversichert, zahlen die Behandlung selbst oder wählen Kostenerstattung, so bekommen Sie von uns einen individuellen Heil- und Kostenplan ausgehändigt und können diesen bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe einreichen.

Sie sind gesetzlich pflichtversichert und die Zahnfehlstellung ist im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten, dann schicken wir den von uns für Sie erstellten Behandlungsplan zu ihrer Krankenkasse und warten die Genehmigung der Kosten ab.

Mit persönlichem Engagement zum Ziel

Abrechnungsfragen und Co.

Wir arbeiten ausschließlich mit erstklassigen Materialien von zuverlässigen Partnern. Für Sie bedeutet das: Sie erhalten die für Sie beste Versorgung bei adäquatem Preisniveau. Jedem unserer Patienten sollen gerade und schöne Zähne ermöglicht werden.

Nach einer eingehenden individuellen Beratung wird vor Beginn der eigentlichen Behandlung ein detaillierter Kostenvoranschlag erstellt, der bei der Krankenversicherung eingereicht wird. Meist übernehmen die Versicherungen die Kosten der Behandlung vollständig - zumindest aber einen großen Teil davon.

Sollte dem in Ihrem Fall einmal nicht so sein, sind wir durch weiteres persönliches Engagement bemüht, eine Übernahme der Kosten bzw. Bezuschussung zu erwirken. Mit Patienten, die über keinerlei Versicherung verfügen, oder auch im Falle einer Ablehnung einer Bezuschussung aufgrund der Gesetzeslage, erarbeiten wir gemeinsam ein individuell passendes Zahlungsmodell.

Privat- und Kassenpatienten sind in der Praxis Dr. Mayer willkommen

Besuchen Sie uns!

Wir konnten Sie überzeugen, dass wir die richtige Kieferorthopädiepraxis für Sie sind? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren Termin. Bis bald!

069 900 295 70